(ö) Maxibrief

(ö) Maxibrief

Seit ein paar Tagen liegt hier ein mit zwei Internetbriefmarken frankierter Maxibrief, den ich verschicken will. Zumindest ist er mit meinem Lineal ein Maxibrief, denn das Entscheidenste am Maxibrief ist die Höhe. Die darf 5 cm nicht überschreiten. Angeblich passen passgenaue Maxibriefe durch den Schlitz eines normalen Briefkastens. Davon bin ich allerdings nicht überzeugt. Mein eventuell, ganz vielleicht etwas höherer als 5 cm Maxibrief (wirklich nur ein paar Millimeter) machte noch nicht einmal ansatzweise Anstalten, durch den Schlitz gehen zu wollen. Aber weil ich heute eh mal raus muss und laufen und frische Luft schnappen, schnappe ich mir direkt den Maxibrief, um einen Schlenker an der Post vorbei zu machen.

Da gerade nicht viel los war, gehe ich an einen Schalter. „Der Brief geht nicht in den Briefkasten. Kann ich den hier abgeben?“ Die Schalterdame nimmt mir den Maxibrief ab und versucht ihn durch einen Schlitz in ihrem Tisch zu stecken. Er geht nicht ganz durch. „Das ist ja auch kein Maxibrief mehr“, meint sie. Ich hatte das ja schon befürchtet: „Und was kann ich jetzt machen?“
„Sie können die Sendung als Päckchen oder versichertes Paket verschicken.“
„Nee, versichert muss nun wirklich nicht sein. Kann ich das Porto denn jetzt einfach ergänzen?“
Sie besieht sich den Maxibrief genauer: „Hm, also nein, ergänzen können Sie das eigentlich nicht.“
„Das heißt, dass ich die 2,90 Euro in den Wind schreiben soll?“
Sie guckt noch genauer auf die Marken: „Die Briefmarken sind ja eh nicht mehr gültig.“
Ich denke, ich höre nicht richtig.
„Die sind ja vom Juni 2017. Die sind nicht mehr gültig.“
Ich überlege kurz, ob die kürzliche Portoerhöhung etwas damit zu tun haben könnte und frage: „Wieso?“
„Internetbriefmarken sind nur in dem Monat gültig, in dem sie gekauft wurden.“
Ich merke, wie die Wut in mir aufsteigt und presse raus: „Das macht doch überhaupt keinen Sinn.“
Sie hat immer noch meinen Maxibrief in der Hand und wedelt zu ihrem Kollegen am Nebenschalter: „Oder was meinst Du. Wie lange sind Internetmarken gültig?“
„Oh, da bin ich überfragt“, ist sein nicht sehr hilfreicher Beitrag zum Thema.
Ich gucke zwischen den beiden hin und her. Sie hält immer noch den Maxibrief hoch. Ich bin stocksauer und genervt und habe keine Lust mehr auch noch irgendeine halbgare Falschinformation zu diskutieren. Ich pflücke meinen Maxibrief aus ihrer Hand und zische „so was Unprofessionelles“, drehe mich um und stürme raus. Draußen google ich erstmal, ob bzw. welche Gültigkeit Internetmarken haben: 3 Jahre (§3 (2)). Ich bin kurz davor umzudrehen, um der guten Frau die AGB ihres Arbeitgebers um die Ohren zu hauen zu zeigen. Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt, dass ich die Angestellten der Deutschen Post schule (Hallo, Post, wenn das wer liest: Hier gäbe es Schulungsbedarf).

Um mich abzuregen, mache ich erstmal andere Dinge und beschließe, morgen dem Briefkastenentleerer bei uns ums Eck aufzulauern, um ihm dann den Brief direkt in den Beutel zu werfen.

Auf meinem Rückweg komme ich allerdings an einem anderen Briefkasten vorbei und gucke aus Neugier auf die Leerungszeiten: 18h15 Spätleerung. Es ist gerade 18h02. Die Viertelstunde kann ich auch warten und setze mich quasi direkt vor den Briefkasten.

Es wird 18h15. Kein Briefkastenentleerer in Sicht.

18h20 Ich überlege, ob ich gehen soll.

18h25 Ach, da ist doch ein Café, von dem aus ich den Briefkasten gut einsehen kann.

18h30 Ich habe gerade bestellt, da fährt der Briefkastenentleerer vor. Ich schnappe mir meinen Maxibrief, lasse mutig meinen Rucksack am Platz liegen und gehe eilenden Schrittes auf den Mann mit der gelben Wanne zu. Ich wedel mit dem Maxibrief: „Kann ich Ihnen den direkt reinlegen?“ „Ja, klar.“

18h35 Beim Cappuccino freue ich mich, dass der Maxibrief endlich auf Reisen ist.

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